Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten Gedenkstätte Zuchthaus Brandenburg-Görden

Geschichte

1927-1931 Bau des Zuchthauses Brandenburg-Görden

Die Zuchthausanlage in Brandenburg-Görden wurde von 1927 bis 1936 geplant und gebaut. Die Strafanstalt wurde am 15. Dezember 1931 in Betrieb genommen, erste Gefangene bezogen die Zellen.

 

1933-1945 Zuchthaus und Sicherungsanstalt Brandenburg-Görden

Nach ihrer Machtübernahme im Januar 1933 prägten die Nationalsozialisten den Strafvollzug. Sie inhaftierten politische sowie „rassische“ Gegner in Brandenburg-Görden.

 

1940-1945 Vollzug der Todesstrafe in Brandenburg-Görden

Im Jahr 1940 richtete die NS-Justiz eine Hinrichtungsstätte ein. Zwischen dem 1. August 1940 und dem 20. April 1945 wurden 2.032 Menschen aus dem Deutschen Reich und vielen Ländern Europas ermordet. Die Hinrichtungsstätte im Zuchthaus Brandenburg-Görden war damit nach Berlin-Plötzensee die zweitgrößte Hinrichtungsstätte des Dritten Reiches.

 

1945-1948 Sowjetische Nutzung des Zuchthauses

Nach der Befreiung durch die Rote Armee am 27. April 1945 nutzte die sowjetische Besatzungsmacht das Zuchthaus als Lazarett für gefangene Wehrmachtsoldaten und später als Gefängnis des Repatriierungslagers Nr. 226. Ab 1949 belegte die Deutsche Justizverwaltung die Gebäude wieder mit Gefangenen.

 

1949-1990 Die Strafanstalt Brandenburg in der DDR-Zeit

Im Jahr 1950 wechselte die Zuständigkeit für die Anstalt zum DDR-Innenministerium. Bis 1989 waren in dem Gefängnis neben kriminellen Straftätern politisch Verfolgte inhaftiert. Insbesondere in den Jahren bis 1956 gehörten auch NS- und Kriegsverbrecher zu den Insassen. Seit der Wiedervereinigung ist die Anlage Justizvollzugsanstalt (JVA) des Landes Brandenburg mit heute etwa 350 Haftplätzen für männliche Straftäter. In der JVA sind sowohl Untersuchungsgefangene als auch Verurteilte mit Haftstrafen unterschiedlicher Länge sowie Sicherungsverwahrte untergebracht.

 

1946-2018 Geschichte der Gedenkstätte

Bereits 1946 fand an der ehemaligen NS-Hinrichtungsstätte eine Gedenkfeier für die Opfer der NS-Justiz statt. Im Jahr darauf wurde ein Mahnmal auf dem Marienberg in Brandenburg an der Havel zum Gedenkenan die Hinrichteten eingeweiht. Sowohl der Hinrichtungsraum als auch die Anlage auf dem Marienberg etablierten sich als Gedenkorte, die bis heute immer wieder Veränderungen und Erweiterungen erfuhren.