1940-1945 Vollzug der Todesstrafe in Brandenburg-Görden
Die NS-Justiz ließ im Sommer 1940 in einer Garage des Zuchthauses Brandenburg-Görden eine Hinrichtungsstätte einrichten. Wegen der steigenden Zahl von Todesurteilen seit Kriegsbeginn 1939 reichten die Kapazitäten anderer Hinrichtungsorte nicht mehr aus. Insbesondere die zentrale Hinrichtungsstätte in Berlin-Plötzensee konnte die Vielzahl von Todesurteilen nicht mehr vollstrecken, die Gerichte wie der Volksgerichtshof und das Reichskriegsgericht aussprachen.
Zwischen dem 1. August 1940 und dem 20. April 1945 wurden in Brandenburg-Görden 2.032 Männer aus ganz Europa hingerichtet. Die Mehrheit der Brandenburger Hinrichtungsopfer waren deutsche Staatsbürger. Sie hatten dem NS-Regime Widerstand geleistet, öffentlich Zweifel am Sieg der deutschen Wehrmacht geäußert oder sich dem Wehrdienst entzogen. Weitere Hinrichtungsopfer kamen aus von NS-Deutschland besetzten Ländern wie Polen, der Tschechoslowakei, Belgien oder Frankreich. Rund 150 zum Tode Verurteite wurden ermordet, weil sie sich dem NS-Regime aus religöser Überzeugung verweigerten. Etwa 300 Männer starben wegen krimineller Delikte unter dem Fallbeil.
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