64/24: Stiftungsdirektor Drecoll begrüßt Thüringer Gerichtsbeschluss zum gesellschaftspolitischen Engagement der Gedenkstätten
12. November 2024
Nr.: 64/2024
Die Stiftung Brandenburgische begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar vom 5. November, mit dem der Versuch der Thüringer AfD abgewehrt wurde, die Gedenkstätten in ihrer Arbeit zu beschränken.
Dazu erklärt Axel Drecoll, Direktor der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten: „Gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen in unserer Stiftung bin ich über das Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar froh und erleichtert. Wir sind dem Direktor der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora, Jens Christian Wagner, für seinen erinnerungskulturellen Einsatz und sein herausragendes Engagement ausgesprochen dankbar. Das Urteil ist ein wichtiges Zeichen für alle Gedenkstätten in Deutschland und gegen einen falsch verstandenen Neutralitätsbegriff. Das Urteil bestätigt uns in unserer Überzeugung, dass die Arbeit in den Gedenkstätten vor dem Hintergrund der NS-Herrschaft und ihrer Verbrechen niemals neutral sein kann. Das Engagement gegen jede Art von Geschichtsrevisionismus, gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Diffamierungen, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus wird auch weiterhin zu den besonders wichtigen Aufgaben unserer Arbeit gehören. Dafür steht nicht nur die Gedenkstättenarbeit in Thüringen. Dafür steht auch die Gedenkstättenarbeit in Brandenburg und die Gedenkstättenarbeit bundesweit“, so Drecoll.
Information: www.buchenwald.de
Verantwortlich:
Dr. Horst Seferens | Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten
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seferens(at)stiftung-bg.de | www.stiftung-sbg.de
Die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten wird durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert.